Dezember 16, 2025


Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf Tiervermittlung


Stellungnahme zur praktischen Umsetzbarkeit behördlich angeordneter Reduzierung eines Tierbestandes - Hunde

Stellungnahme zur praktischen Umsetzbarkeit behördlich angeordneter Reduzierung eines Tierbestandes - Hunde

Hintergrund:

Ein Veterinäramt will die Anzahl von Hunden in einer Zucht reduzieren und begründet dies mit Mängel im Tierschutz bzw. beklagt einen vorhandenen Überbesatz mit Bezug auf regional und überregional geltende Rechts-VO und Gesetze.

Konkrete Vorgaben des Amtes durch gerichtlichen Beschluss:

Reduzierung des Bestandes um mehr als 20 Tiere innerhalb eines Zeitraumes von wenigen Wochen, wobei über die Art der Abgabe bzw. Vermittlung keine Auflagen bzw. Vorgaben vorliegen….

Stellungnahme:

Neben den Möglichkeiten zur Realisierung und praktischen Umsetzung der Forderung des Veterinäramtes muss, gleichermaßen ob eine vorhandene oder vermutete Notwendigkeit der Abgabe der Tiere vorliegt, deren pflegliche Unterbringung mit einem entsprechenden Benefit bezüglich Tiergerechtheit vorliegen!

Die Vermittlung bzw. der Verkauf einzelner Tiere (auch paarweise) in Privatbesitz wäre eine der Möglichkeiten, die Anzahl des Tierbestandes zu reduzieren, obgleich die Anforderungen bezüglich der Sachkenntnisse über die Haltung von bestimmten Hunderassen (als grundlegende Voraussetzung für Inbesitznahme) häufig limitierend sein dürften.

Eine weitere Möglichkeit der Unterbringung von mehr als 20 Hunden innerhalb weniger Wochen wäre die Vermittlung in Tierheime. Die derzeitige Situation der Tierheime ist jedoch bundesweit mehr als angespannt. Die Verantwortlichen sind aufgrund von Personalmangel, steigenden Kosten und fortwährenden Auseinandersetzungen mit den Veterinärämtern häufig an der Grenze der Belastbarkeit.

Hauptprobleme / Herausforderungen:

  1. Personal:

1.1. Personalbestand: Der Personalbestand ist häufig dermaßen eingeschränkt, dass die tierschutzrechtlichen Vorgaben betreffs des Betreuungsschlüssels (Fachkraft /Anzahl der zu betreuenden Hunde) nicht eingehalten werden können.

1.2. Sachkunde: Die Sachkunde der verantwortlichen Betreuungspersonen ist häufig mangelhaft bzw. nicht gegeben - nicht selten besitzen lediglich die Tierheimleiter (und ggfls. wenige angestellte Mitarbeiter) den Sachkundenachweis nach §11b TschG!

1.3. Ehrenamtliche Mitarbeiter:

Die übrige Betreuung wird häufig durch ehrenamtliche Personen, die in der Regel über keine Sachkunde verfügen, sichergestellt. Die Betreuung der Hunde in vielen Tierheimen erfolgt demnach nicht nach den Vorgaben des Tierschutzgesetzes bzw. der Hundehaltungs-VO!

Räumliche Gegebenheiten / Unterbringung:

Viele Tierheime beklagen einen Überbesatz bzw. eine Tieranzahl, die in keinem rechtlich vorgegebenen Rahmen zum Platzangebot steht. Die Kapazitätsgrenzen vieler Tierheime betreffs der zu betreuenden Tiere sind mittlerweile erreicht; diese werden zunehmend überschritten, weil die Anzahl der als potentiell gefährlich einzustufenden Hunde eine gesonderte Unterbringung und die ausschließliche Betreuung durch Fachpersonal erschwert.

Aufnahme, Betreuung und Unterbringung von psychisch kranken bzw. traumatisierten Tieren: Die wenigsten Tierheime sind ansatzweise in der Lage, psychisch kranken, pathologisch aggressiven bzw. traumatisierten Tieren durch Fachpersonal eine dringend notwendige Resozialisierung zu ermöglichen, um diese Tiere bestenfalls in privaten Besitz vermitteln zu können, und um selbst als Tierheim die nachhaltige Tiervermittlung als vordringlichste Aufgabe zu erfüllen.

Auseinandersetzungen mit Behörden und Ämtern: (Bürokratische Konflikte) Viele Tierheime erfahren zu wenig Unterstützung durch Behörden; sei es durch verzögerte Umsetzung von Baugenehmigungen oder durch zahlreiche und oft willkürliche Maßnamen, wie die unbegründete Fortnahme von Hunden aus Privatbesitz.

Kosten und Inflation: Steigende Kosten für Energie, Personal, Tierärztliche Versorgung, Futter, u.a. führen weiter zur Verschärfung der Krise im Tierschutz.

Fazit:

  • Unter der Wahrung der Verhältnismäßigkeit ist es dringend geboten, Tiere aus einem Bestand nicht willkürlich und planlos herauszulösen, ohne ihnen eine Verbesserung der Lebensumstände gemäß den gesetzlichen Vorgaben des dt. TschG und der Hundehaltungs-VO zu ermöglichen. Hunden, die derzeit in sozialen Gruppen bzw. paarweise in Auslaufhaltungen leben können, würden unter den derzeitigen extrem restriktiven Bedingungen bei Unterbringung in üblichen Tierheimen mit üblicher Zwinger-Einzelhaltung und nur gelegentlichem Auslauf leiden!
  • Der umsichtigen Vermittlung in kompetenten Privatbesitz, insbesondere auch paarweise (Hunde, die derzeit miteinander vertraut leben), wäre hingegen unter besonderen Bedingungen möglich. Eine nachhaltige und tierschutzkonforme Vermittlung von mehr als 20 Hunden in wenigen Wochen ist hingegen eher nicht möglich.

Markkleeberg, 13.12.2025 Dr. Ronald Lindner